Das Gesetz ist schon älter, aber vielen Ausländern in Spanien noch nicht bekannt: Alle Bargeldzahlungen im Zahlungsverkehr mit Unternehmen sind auf eine Höhe von 2.500 Euro limitiert. Beträge über 2.500 Euro müssen in Form von Scheck oder Überweisungen bezahlt werden. Stückelungen sind ebenfalls verboten.
Nachdem in Spanien nicht-residente Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland (innerhalb der Europäischen Union) haben, in Bezug auf die Schenkungs- und Erbschaftssteuer mit Residenten gleichgestellt wurden, besteht nun die Möglichkeit für nicht-residente Personen die zu viel bezahlten Steuern zurückzufordern.
Die Finanzbehörde der Balearen will die Prüfungen der Immobilien, die zur Ferienvermietung angeboten werden, in diesem Jahr verdreifachen. Ziel der Kampagne sei gemäss dem Delegierten der Finanzbehörde auf den Balearen Arnau Cañellas, die Erhebung von Steuern auf Einnahmen durch Ferienvermietung durchzusetzen.